Zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten: Richtermangel und Forderungen nach flächendeckender Ausweitung
„Die zweisprachige Gerichtsbarkeit ist in Kärnten seit Jahrzehnten mit den drei zweisprachigen Gerichtsstandorten in Bad Eisenkappel, Ferlach und Bleiburg umgesetzt. Forderungen nach einer Ausweitung auf weitere Bezirksgerichte in Kärnten und das Landesgericht - und damit ganz Kärnten – sind hingegen unverhältnismäßig und lehnen wir ab! Die Bezirksgerichte in Bleiburg, Ferlach und Bad Eisenkappel sind auch im Sinne der Stärkung des ländlichen Raumes jedenfalls zu erhalten.
Auch die Volksgruppe selbst fordert, dass diese Gerichte bestehen bleiben. Also wird das Landesgericht bzw. die Justizministerin das Problem der Richterbesetzung lösen müssen, eine andere Lösung gibt es hier nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Justizministerin hier gegen die Volksgruppe agieren wird, indem sie für keine adäquate Richterbesetzung sorgt“, erklärt FPÖ-Chef Erwin Angerer.
Seitens der FPÖ wird es auch auf Bundesebene keine Zustimmung für allfällige Änderungen bzw. eine Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit auf ganz Kärnten geben.