Windkraft-Volksbefragung: SPÖ und ÖVP sabotieren Verfahren vor dem VfGH und verraten Kärntner Bevölkerung
FPÖ bezichtigt Landesregierung der Lüge und Sabotage im Zusammenhang mit dem Anfechtungsverfahren vor dem VfGH – Einberufung einer Sondersitzung des Landtages
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Salzburger Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz zur Windkraft-Volksbefragung betonte heute der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer, dass die rot-schwarze Landesregierung das Anfechtungsverfahren vor dem VfGH bewusst sabotiert und manipuliert. „Am 12. Jänner hat eine Volksbefragung zum Schutz der Kärntner Heimat vor Windkraftanlagen auf Bergen und Almen stattgefunden. Das Ergebnis der Volksbefragung war eindeutig: Die betroffenen Kärntner Gemeinden haben sich klar gegen die Errichtung von Windrädern auf Kärntens Bergen ausgesprochen. Seitdem versuchen SPÖ und ÖVP – offenbar getrieben von der Windkraftlobby – alles, um das Ergebnis der Volksbefragung in Frage zu stellen“, kritisiert Angerer.
Die jüngste Aktion von SPÖ und ÖVP zeige klar, dass die Landesregierung bewusst das Ergebnis der Volksbefragung sabotiert und damit die Kärntner Bevölkerung verrät. „Die Volksbefragung wurde von der Windkraftlobby politisch motiviert vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Daraufhin hat der VfGH ein Verfahren eingeleitet und die Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Äußerung wurde am 16. September von der Landesregierung beschlossen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Landesregierung bzw. einzelne Regierungsmitglieder in diese Beantwortung an den Verfassungsgerichtshof eingegriffen haben – das ergibt sich aus einer sog. Ergänzung zum Amtsvortrag. Die Fragestellung wird plötzlich nicht mehr inhaltlich verteidigt. Wir gehen davon aus, dass hier politischer Druck auf die Beamten stattgefunden hat und ihnen das verboten wurde“, so Angerer, der festhält: „Diese Stellungnahme der Landesregierung entspricht nicht den Tatsachen, sie ist unwahr!“
Obwohl die ursprüngliche Fragestellung der FPÖ vom 18. Juli 2024 von der Landesregierung zurückgewiesen wurde und danach gemeinsam mit der Verfassungsabteilung des Landes eine neue Fragestellung erarbeitet wurde, behauptet die SPÖ-ÖVP-Landesregierung jetzt plötzlich, sie hätte mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun. „Tatsächlich hat die Landesregierung von Beginn an in die Fragestellung eingegriffen. Die zur Diskussion stehende Frage wurde von der Verfassungsabteilung erarbeitet und die Beamten haben sich intensiv damit beschäftigt, damit diese auch den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.“
Für den FPÖ-Chef stellen sich folgende Fragen: Was haben SPÖ und ÖVP zu verbergen? Warum sabotiert man offensichtlich eine demokratische Entscheidung der Kärntner Bevölkerung? Will man die ´Strom- und Energielobby´ dabei unterstützen, dass der Volksentscheid durch den VFGH aufgehoben wird? Warum will man auf Biegen und Brechen das Ergebnis umdeuten? „Für uns ist das Ergebnis der Volksbefragung klar und eindeutig. Die Kärntner Bevölkerung will keine weiteren Windräder auf Kärntner Bergen und Almen und das gilt es umzusetzen“, so Angerer.
Aufgrund der Vorgehensweise von SPÖ und ÖVP wird die FPÖ in den kommenden Tagen eine Sondersitzung des Kärntner Landtages beantragen. „Dort müssen die Regierungsmitglieder Rede und Antwort stehen und die Öffentlichkeit informieren, was hier abgelaufen ist. Da mir als Klubobmann die Akteneinsicht in den gesamten Regierungssitzungsakt aus formalen Gründen verweigert wurde, werde ich als Bürger die Herausgabe der Informationen auf Basis des neuen Informationsfreiheitsgesetzes verlangen. Außerdem werden wir dem Verfassungsgerichtshof den tatsächlichen Sachverhalt in einer Sachverhaltsdarstellung übermitteln und um Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung samt Zeugen ersuchen“, betont der FPÖ-Chef.
Der als Rechtsexperte beigezogene Univ.-Prof. Christoph Urtz erklärte, dass zur ursprünglichen Fragestellung der FPÖ insbesondere die Wortfolge „Soll zum Schutz der Kärntner Natur einschließlich des Landschaftsbildes…“ neu ergänzt wurde und dass dieser Text 1:1 von der Landesregierung kam. „Genau diese Formulierung wird nun vom VfGH geprüft. Die Landesregierung hat sich in den Text der Abgeordneten eingemischt, aber in der Äußerung der Landesregierung an den VfGH vom 16.9.2025 steht: Mein Name ist Hase - nicht Kaiser - und ich weiß von nichts. Das Land erklärt: Ich durfte ja gar nicht in die Fragestellung eingreifen und habe nur eine Volksbefragung anzuordnen“, so Urtz.
Wörtlich schreibt die Landesregierung in ihrer Äußerung vom 16.9.2025: „…dass die Landesregierung gesetzlich nicht befugt ist, die eigene Bewertung an die Stelle der von den verlangenden Abgeordneten verfolgten Intention zu setzen oder auf die Gestaltung der im Verlangen formulierten Frage Einfluss zu nehmen bzw. diese abzuändern … oder sonst inhaltlich zu zensurieren.“
„Gemacht haben sie etwas völlig anderes, wie es aktenkundig ist und alle Medien berichtet haben. Dass man in der Äußerung argumentiert, man sei gesetzlich nicht befugt, Einfluss auf die Fragestellung der Volksbefragung zu nehmen, während man in Wirklichkeit genau das gemacht hat, wirft die Frage auf: Ist das das Eingeständnis eines Amtsmissbrauches?“
Zur Behauptung einer suggestiven Formulierung der Fragestellung erklärt Urtz abschließend: „Die Fragestellung ist nicht suggestiv, weil ich einen Bezug zum Wirkungsbereich des Landes Kärnten habe, der Schutz der Eigenart und der Schönheit der Kärntner Landschaft sogar in der Landesverfassung verankert ist und nun auch die EU-Kommission sagt, dass die Alpenkonvention besondere Bedeutung hat und Naturschutz über den Ausbau erneuerbarer Energie zu stellen ist“.