Regierungsvorlage zum Aarhus- und Umwelthaftungs-Anpassungsgesetz ist fauler Kompromiss!
SPÖ und ÖVP öffnen Tür und Tor für Beschwerdetourismus
Der im Umweltausschuss des Kärntner Landtages von SPÖ und ÖVP beschlossenen Regierungsvorlage zum Aarhus- und Umwelthaftungs-Anpassungsgesetz erteilt FPÖ-Umweltsprecher Landtagsabgeordneter Christoph Staudacher eine klare Absage. „Die Aarhus-Konvention ist aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung beruht aber auf einem faulen Kompromiss der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP“, kritisiert Staudacher.
„Konkret soll anerkannten Umweltorganisationen in Kärnten z.B. das Recht eingeräumt werden, Bewilligungen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz, wie etwa die Errichtung von Hotels in verschiedenen Tourismusgebieten, die Errichtung von Schleppliften, Seilbahnen, Photovoltaikanlagen und Freileitungen sowie weitere Großbauprojekte rückwirkend bis 20.12.2017 mittels Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu bekämpfen. Weiters sind davon jagd- und fischereirechtliche Ausnahmebewilligungen umfasst“, so der FPÖ-Abgeordnete. Diese Regelung schaffe nur Rechtsunsicherheit für die Bewilligungsinhaber. Der Vertrauensschutz in die erteilten Bewilligungen sei nicht mehr gegeben, ist Staudacher über diese undifferenzierte Regelung im Gesetzesentwurf empört.
„Laut Auskunft der in den Zuständigkeitsbereich von Umweltlandesrätin Sara Schaar fallenden Abteilung 8 der Landesregierung wurden ohnehin alle Verfahren mit unionsrechtlichem Bezug rechtskonform abgewickelt und den Umweltorganisation auch die Möglichkeit gegeben, ihre Kritik vorzubringen. Diesen Organisationen jetzt nochmals die Möglichkeit zu bieten, bestehende Bewilligungen rückwirkend zu bekämpfen, entbehrt jeder sachlichen Rechtfertigung“, erklärt der FPÖ-Umweltsprecher.
„Fakt ist, dass durch die vorgesehenen Regelungen dem Beschwerdetourismus Tür und Tor geöffnet werden. Dies wurde uns im Ausschuss auch von einer Vertreterin der Rechtsanwaltskammer bestätigt. Aus Erfahrungswerten kann berichtet werden, dass es durchaus das Ziel bestimmter Umweltorganisationen ist, Verfahren in diesem Bereich zu torpedieren und unnötig in die Länge zu ziehen. Einer derartigen Vorgehensweise wird seitens der FPÖ Kärnten eine Abfuhr erteilt“, stellt Staudacher fest.
„Bemerkenswert ist aber auch, dass die ÖVP-Mandatare als selbsternannte Vertreter von Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie Wirtschaft und Tourismus diesem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung erteilen. Diese Vorgehensweise zeigt einmal mehr, dass die ÖVP nur an Machterhalt und Koalitionsfrieden interessiert ist und ihren Wählern nicht einmal ansatzweise im Wort steht“, so Staudacher abschließend.