Maßvolle Fischotter-Regulierung Gebot der Vernunft
Lieber Schäden verhüten als Totalschäden in Fischgewässern ersetzen zu müssen
„Ich bin froh, dass die Mehrheit in der Landesregierung die Notwendigkeit erkennt, dass maßvolle Eingriffe in die Fischotter-Population vorgenommen werden müssen. Nachdem mein entsprechender Bericht heute Mittwoch in der Regierung akzeptiert worden ist, werde ich noch im Februar eine Verordnung in die Regierung einbringen, welche Ausnahmen von der derzeit geltenden ganzjährigen Schonung des Fischotters erlaubt. Damit wird eine zeitlich, örtlich und zahlenmäßig begrenzte Entnahme von Fischottern in Kärnten möglich sein“, teilt der Kärntner Jagdreferent LR Mag. Gernot Darmann mit.
Ein von LR Holub reklamiertes zusätzliches Gutachten werde beigebracht, aber er, Darmann, werde es nicht akzeptieren, dass auf diese Weise dringend erforderlichen Maßnahmen wieder verzögert werden. „Die Fischereiberechtigten warten schon lange genug, dass die Landesregierung handelt!“
Grundsätzlich genieße der Fischotter ganzjährigen Schutz. Die EU-Richtlinien erlauben jedoch Ausnahmen, wenn nachgewiesen ist, dass der Fischotterbestand in einem guten Erhaltungszustand ist und ein öffentliches Interesse besteht, Schäden zu verhindern. LR Darmann sieht diese beiden Bedingungen zu 100 Prozent erfüllt. „Der derzeit gute Erhaltungszustand des Fischotters in Kärnten wird durch ein Gutachten der Universität Graz zweifelsfrei belegt und der dramatische Rückgang des Fischbestandes untermauert das öffentliche Interesse an der Verhütung weiterer Schäden“, so Darmann.
Für ihn ist der Zusammenhang zwischen dem dramatischen Rückgang des Fischbestandes und der starken Zunahme des Fischotters so eindeutig, dass man diese Realität einfach nicht ignorieren könne. „Es bleibt einzelnen Politikern wie Holub vorbehalten, diese Wirklichkeit auszublenden und die Fischereiberechtigten im Stich zu lassen“, betont Darmann. Massive Fischotter-Schäden gebe es auch in Fischgewässern, die keine Beeinträchtigungen durch Kraftwerke etc. aufweisen, meinte Darmann in Bezug auf Kritik des WWF.
Die maßvollen Eingriffe, die es mit der geplanten Verordnung geben werde, würden keinesfalls dazu führen, dass der Bestand des Fischotters in Kärnten gefährdet wird. „Wir wollen ihn auf einem für die Fischerei verträglichen Niveau halten, wie dies auch beim Graureiher oder Kormoran seit Jahren klaglos praktiziert wird“. Die Jagd auf den Fischotter werde auch nicht unbeschränkt, sondern vor allem in der Forellen- und Äschenregion erlaubt. Sie wird vorerst auf zwei Jahre befristet und ihre Auswirkungen werden streng kontrolliert“, teilt Darmann abschließend mit.