Landesgesellschaften und Landesregierung bei Lieferung von Unterlagen teils säumig und intransparent
Auskunftspersonen beschlossen - Von Landesgesellschaft als „geheimhaltungswürdig“ übermittelte Unterlagen würden öffentliche Sitzungen verhindern
In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Kärntner Landesvermögen schützen“ wurde beschlossen, welche Auskunftspersonen zu den Verkäufen des Feriendorfs Ossiacher See und des Landesjugendheims Görtschach geladen werden. Rede und Antwort sollen u.a. Alt-LH Kaiser, LH-Stv. Schaunig sowie (ehemalige) Geschäftsführer von Landesgesellschaften, Gutachter, Käufer und Rechtsberater stehen.
Problematisch gestaltet sich die Übermittlung der angeforderten Unterlagen bzw. Beweismittel. Dokumente, die die Veräußerung des Feriendorfs Ossiacher See betreffen, wurden von der zuständigen Landesgesellschaft Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) als „geheimhaltungswürdig“ übermittelt.
FPÖ-Klubobmann und Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Erwin Angerer: „Nachdem die zuständige Landesgesellschaft alle Unterlagen als „geheimhaltungswürdig“ übermittelt hat, müssten auch die Ausschusssitzungen, in denen das Feriendorf Ossiacher See thematisiert wird, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das ist jedoch nicht im Sinne eines Untersuchungsausschusses und der Aufklärungsarbeit.“ Darum wurde auf Initiative der Freiheitlichen - in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand - einstimmig beschlossen, die Unterlagen freizugeben und der entsprechende Antrag an den Landtagspräsidenten gestellt.
Darüberhinaus wurden Unterlagen sowohl von der Landesregierung als auch von den Landesgesellschaften teils sehr spät und in schlechter Datenqualität sowie unüblichen, nicht kompatiblen Dateiformaten übermittelt. Es war also für das Landtagsamt nicht möglich, wie ursprünglich geplant alle Dokumente elektronisch und effizient zu erfassen. Folglich wird die Durchsuchung der Unterlagen für die Abgeordneten und damit die Aufklärungsarbeit erschwert.
Auch der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) wird zu einer Hürde bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen. Trotz Anforderung mittels Beweisbeschluss hat der LRH die Bezug habenden Unterlagen zu den Rechnungshofberichten, welche die beiden Veräußerungen betreffen, nicht geliefert – noch dazu ohne Begründung. In der heutigen Sitzung wurde einstimmig beschlossen, den Beweisbeschluss zu urgieren. Der LRH wird dringend ersucht, die Unterlagen zu übermitteln - dies ist auch die Meinung des Rechtsbeistandes.
Der weitere Fahrplan sieht vor, dass aus heutiger Sicht die erste Befragung von Auskunftspersonen am 28. Oktober 2026 stattfinden kann.
„Wir arbeiten weiter hartnäckig daran aufzuklären, warum diese beiden Verkäufe zum Schaden des Landes Kärnten getätigt wurden und wer die Verantwortung dafür trägt“, so Angerer abschließend.