FPÖ-Angerer zu gefördertem Wohnbau in Kärnten: Worten müssen endlich auch Taten folgen!
Enorme Bürokratie, explodierende Baukosten und verfehlte Förderpolitik lähmen den Wohnbau – FPÖ fordert: Geförderte Wohnungen und Wohnbeihilfe nur noch für Inländer
„Es gibt derzeit in Kärnten viel zu wenig leistbaren Wohnraum und zu wenig neuer wird gebaut. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass bis 2029 rund 2.000 Wohneinheiten im sozialen Wohnbau umgesetzt werden sollen, aber nur wenn diese auch tatsächlich entstehen. Den Worten von SPÖ-Wohnbaureferentin Gaby Schaunig müssen dafür endlich auch einmal Taten folgen“, so FPÖ-Parteichef Klubobmann Erwin Angerer, der in diesem Zusammenhang auf die rund 700 zugesagten Wohnbauprojekte verwies, die noch immer nicht in der Umsetzung sind, „sondern von einem Jahr ins nächste verschoben werden.“ Gründe dafür seien unter anderen die überbordende Bürokratie, welche zu explodierenden Baukosten führt, sowie die verfehlte Förderpolitik durch die SPÖ-ÖVP-Landesregierung in Kärnten.
Angerer betont, dass es einen „Befreiungsschlag in der Wohnbaupolitik“ brauche und wiederholt die zentralen Forderungen der FPÖ: „Wir müssen wieder mehr Wohnungen bauen, aber deutlich günstiger, sonst können es sich die Bürger nicht mehr leisten. Daher müssen die völlig überzogenen Richtlinien in Kärnten auf das Notwendigste reduziert werden, der Wohnbauförderungsbeirat gehört abgeschafft und stattdessen ein Wirtschaftlichkeitsbeirat eingerichtet und jenen Bauträgern soll die Zusicherung für Förderungen entzogen werden, die beschlossene Projekte nicht innerhalb eines Jahres auch umsetzen. Diese Förderungen müssen jene bekommen, die auch tatsächlich bauen“, so der FPÖ-Parteichef.
Zudem fordert die FPÖ strengere Kriterien bei der Wohnbeihilfe und der Wohnungsvergabe an Drittstaatsangehörige, also alle die keine Österreicher oder EU-Bürger sind: „Wie in anderen Bundesländern, wo die FPÖ mitregiert, und wie es früher auch im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben war, fordern wir ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung für eine geförderte Wohnung! Ausländer sollen zudem fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich sowie davon 4,5 Jahre ein steuerpflichtiges Einkommen nachweisen müssen. Damit wird sichergestellt, dass all jene, die in ihrem Erwerbsleben zehntausende Euro in den Wohnbauförderungstopf einzahlen, auch tatsächlich etwas davon zurückbekommen. Dieselbe Regelung muss auch im Bereich der Wohnbeihilfe gelten“, sagt Angerer abschließend.