FPÖ-Abänderungsantrag zum Landesfonds für Wildschäden von SPÖ-ÖVP Regierungskoalition abgelehnt
Kein Rechtsanspruch auf Entschädigung – Mehrkosten an Personal des Landes Kärnten sind höher, als der Schadensfonds selbst
„Im Fall des Landesfonds für Wildschäden begrüßen wir, dass dieser nun endlich umgesetzt wird, jedoch stehen leider die Geschädigten hier nicht im Vordergrund. Mit diesem Gesetz haben Betroffene keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Entschädigung, sondern werden zu Bittstellern für freiwillige Hilfeleistungen degradiert“, kritisieren heute Kärntens FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann sowie der stv. Klubobmann Mag. Christian Leyroutz.
Unsolidarisch sei auch die Vorgehensweise, den Fonds mit nur 100.000 Euro zu dotieren, obwohl Experten als auch betroffene Fischer klar dargelegt haben, dass diese Dotierung nie ausreichen wird. Gleichzeit werde der personelle Mehraufwand des Landes Kärnten mit 145.792,50 Euro veranschlagt. Dies zeige wie realitätsfern die SPÖ-ÖVP Koalitionsregierung agiert, sind sich Darmann und Leyroutz einig.
Aus diesem Grund brachten die Freiheitlichen auch einen Abänderungsantrag ein, um den Geschädigten einen Rechtsanspruch zu gewähren und eine gänzliche Entschädigung, mit einer höheren Dotierung durch Zuführungen an Erträgen der Fischereiabgabe und Naturschutzabgabe, zu gewährleisten. „Gerade wenn es um eine massive Verschlechterung der Situation der Betroffenen geht, dürfen wir uns keinerlei Irreführungen gefallen lassen. Wir finden es schade, dass die SPÖ-ÖVP Koalitionsregierung nicht über den entsprechenden Weitblick verfügt und unserem Antrag zugestimmt hat. Ob LR Gruber den Geschädigten, die aufgrund dieses Gesetzes in finanzielle Turbulenzen gelangen, beistehen wird, sei infrage gestellt. Sein Desinteresse hat Gruber jedenfalls mit dem Verlassen des Plenums, während dieser Tagesordnung behandelt wurde, bekundet“, schließen Darmann und Leyroutz.