Aufhebung starrer Sprengelregelungen im Mittelschulbereich: Wahlfreiheit JA – vorschnelle und undurchdachte Gesetzesänderungen NEIN
FPÖ fordert Rückverweisung der Regierungsvorlage zur Änderung des Kärntner Schulgesetztes in den zuständigen Ausschuss, um vor Beschlussfassung wichtige offene Fragen zu klären
„Überhöhte Geschwindigkeit führt leider allzu oft zu erhöhter Unfallgefahr – nicht nur auf den Kärntner Straßen, sondern auch im Landtag, wenn es für SPÖ und ÖVP darum geht, die Änderungen zum Kärntner Schulgesetz schnellstmöglich zu beschließen. Dass dabei zahlreiche wichtige Fragen für Schüler, Eltern, Schulen und Gemeinden noch unbeantwortet sind, scheint offenbar niemanden zu stören“, kritisiert FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Michael Reiner. „Die FPÖ befürwortet hier – wie auch in anderen Belangen – die Wahlfreiheit, die mit der Öffnung der NMS-Schulsprengel einhergeht. Doch zu einem Gesetz, das auch tatsächlich einen Mehrwert für die Kärntner Bildungslandschaft bringt, gehört mehr als eine gut klingende Überschrift.“
„Wie sehen die administrativen und finanziellen Auswirkungen aus? Wie kann die Planungssicherheit für die Schulen gewährleistet werden? Wie werden die Bestimmungen zum Minderheitenschulwesen gehandhabt? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Schüler? Und wie sieht die Finanzierung von Fällen des Sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Aufhebung der NMS-Schulsprengel aus? Das sind nur einige der Fragen, die zur Gesetzesänderung offengeblieben sind, und auf die es bislang keine Antworten gibt“, betont Reiner und sagt weiter: „Wahlfreiheit stärkt die Leistungsorientierung und den pädagogischen Wettbewerb zwischen den Schulen. Allerdings besteht die Befürchtung, dass dieser Wettbewerb nicht ausschließlich durch Qualität entschieden wird, wenn man die Praktikabilität – d.h. die Erreichbarkeit der Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln, durch die Eltern usw. – berücksichtigt. Ländliche, dezentrale Mittelschulen könnten hier einen strukturellen Nachteil erleiden, welcher zur Wettbewerbsverzerrung führt.“
Abschließend fasst Reiner zusammen: „Für uns bestehen zahlreiche offenen Fragen zu dieser Thematik, die unbedingt vor Beschlussfassung geklärt werden müssen. Deshalb stellen wir heute den Antrag, die Regierungsvorlage zurück in den Ausschuss zu verweisen, um alle offenen Fragen für Schüler, Eltern, Schulen und Gemeinden zu klären und zu beantworten und das Gesetz dann gegebenenfalls in der nächsten Landtagssitzung im Februar zu beschließen.“