BÜRGERMEISTER- & GEMEINDERATSWAHLEN 2021
Für die Gemeinderatswahlen 2021 in Kärnten gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihre Stimme abgeben können!
Der Wahltag ist der 28.2.2021, aber Sie müssen nicht bis dorthin warten, um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.
TERMINE
Briefwahlen Ab Anfang Februar 2021 / Vorwahltag 19. Februar 2021 / Wahltag 28. Februar 2021
Briefwahlen Ab Anfang Februar 2021
Vorwahltag 19. Februar 2021
Wahltag 28. Februar 2021
RICHTIG WÄHLEN – so geht's!

01. Per Briefwahl
Ab Anfang Februar
- Per Post anfordern, wählen und zurücksenden
- Persönlich abholen, wählen und zurücksenden
- Persönlich abholen und direkt am Gemeindeamt wählen (Amtsstunden beachten)
02. Am Gemeindeamt
Ab Anfang Februar bis zum 26.02.2021
- Am Gemeindeamt
- Zu den Amtsöffnungszeiten
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig
03. Beim vorgezogenen Wahltag
Freitag, 19. Februar 2021
- Am Gemeindeamt (bzw. im zugewiesenen Wahllokal)
- Zu den vorgegebenen Wahlzeiten (siehe Gemeindeaushang)
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig
04. Am Wahltag
Sonntag, 28. Februar 2021
- In Ihrem Wahllokal
- Zu den vorgegebenen Wahlzeiten (siehe Gemeindeaushang)
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig

01. Per Briefwahl
Ab Anfang Februar
- Per Post anfordern, wählen und zurücksenden
- Persönlich abholen, wählen und zurücksenden
- Persönlich abholen und direkt am Gemeindeamt wählen (Amtsstunden beachten)

02. Am Gemeindeamt
Ab Anfang Februar bis zum 26.02.2021
- Am Gemeindeamt
- Zu den Amtsöffnungszeiten
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig

03. Beim vorgezogenen Wahltag
Freitag, 19. Februar 2021
- Am Gemeindeamt
- Zu den vorgegebenen Wahlzeiten (siehe Gemeindeaushang)
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig

04. Am Wahltag
Sonntag, 28. Februar 2021
- In Ihrem Wahllokal
- Zu den vorgegebenen Wahlzeiten (siehe Gemeindeaushang)
- Bitte einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen
- Eine Voranmeldung ist nicht notwendig

Zwei Stimmzettel für Deine Wahl.
1 x Gemeinderat, 1 x Bürgermeister(in)
Die beiden Stimmzettel unterscheiden sich farblich voneinandner. Auf dem einen Stimmzettel wählen Sie den Gemeinderat. Dort können Sie auch durch Vergabe von bis zu 3 Vorzugsstimmen bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich für eine Vorreihung unterstützen.
Auf dem anderen Stimmzettel wählen Sie den oder die Bürgermeister(in) direkt!
Die Briefwahl.
So funktioniert die Briefwahl.
01 — Wahlkarte beantragen
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte online oder schriftlich bis zum 24. Februar. Bei einer persönlichen Beantragung erstreckt sich die Frist bis zum 26.02. um 12:00 Uhr. Die Wahlunterlagen können Sie sich zuschicken lassen oder persönlich abholen.
02 — Stimmzettel ausfüllen (Wahl abgeben)
- die beiden Stimmzettel (1 x Gemeinderat, 1 x Bürgermeister(in)) persönlich ausfüllen.
- die ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert legen. Anschließend zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen. Abschließend mit Ihrer Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeeinflusst und unbeobachtet ausgefüllt haben.
- Wahlkarte zukleben und absenden.
03 — Rechtzeitigkeit
Wichtig ist, dass Sie dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde-/Wahlbehörde einlangt. Dazu gibt es folgende 3 Möglichkeiten:
- Direkt bei der Abholung am Gemeindeamt wählen
- Zuhause wählen und die Wahlkarte am Gemeindeamt vorbeibringen
- Rechtzeitig in den Postkasten werfen
